Zimtsterne, Lebkuchen und Spekulatius gehören für viele Menschen zur Weihnachtszeit. Doch regelmäßig sorgen auch Berichte über einen gesundheitsschädlichen Inhaltsstoff in diesem Weihnachtsgebäck für Verunsicherung: Cumarin.
Doch was ist Cumarin eigentlich? Welche Gefahr geht von dieser Substanz aus? Und wie groß ist das gesundheitliche Risiko tatsächlich? Sind Zimtsterne und andere Weihnachtsplätzchen wirklich bedenklich? Und auf was sollten wir Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Zusammenhang achten?
Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns in diesem Beitrag.
Was ist Cumarin?
Cumarin ist eine natürlich vorkommende chemische Verbindung, die in zahlreichen Pflanzen enthalten ist. Der Stoff besitzt einen charakteristischen Geruch, der als nach Vanille bzw. Heu riechend beschrieben wird. Er zählt deshalb zu den natürlichen Aroma- und Duftstoffen.
Cumarin kommt beispielsweise in Waldmeister, Tonkabohnen, Steinklee und verschiedenen Zimtarten vor. Die enthaltenen Mengen können sich je nach Pflanze und botanischer Herkunft erheblich unterscheiden.
Wichtig ist zu beachten, dass die Tatsache, dass Cumarin natürlicherweise in Pflanzen vorkommt, nicht automatisch bedeutet, dass es gesundheitlich unbedenklich ist. Wie bei vielen anderen Pflanzeninhaltsstoffen hängt seine gesundheitliche Wirkung unter anderem davon ab, in welcher Menge der Stoff aufgenommen wird.
Warum steckt Cumarin in Weihnachtsplätzchen?
Die wichtigste Quelle für Cumarin in Weihnachtsplätzchen ist Zimt. Das beliebte Gewürz wird aus der getrockneten Rinde verschiedener Zimtbaumarten gewonnen und verleiht Zimtsternen, Lebkuchen und anderem Weihnachtsgebäck sein charakteristisches Aroma.
Dabei ist Zimt nicht gleich Zimt: Je nach botanischer Herkunft können sich die enthaltenen Cumarinmengen erheblich unterscheiden. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung zwischen Cassia-Zimt und Ceylon-Zimt.
Cassia-Zimt und Ceylon-Zimt: Wo liegt der Unterschied?
Unter der Bezeichnung Cassia-Zimt werden verschiedene, überwiegend aus Asien stammende Zimtarten zusammengefasst. Ihr Aroma ist meist kräftig und etwas herber als das von Ceylon-Zimt. Charakteristisch sind die vergleichsweise hohen Cumaringehalte.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) enthält Cassia-Zimt durchschnittlich etwa 3.000 Milligramm Cumarin pro Kilogramm. In einzelnen Proben wurden sogar Konzentrationen von bis zu 10.000 Milligramm pro Kilogramm festgestellt.
Allerdings schwanken die Gehalte erheblich. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass selbst innerhalb derselben Zimtart und sogar zwischen Rindenstücken eines einzelnen Baumes große Unterschiede auftreten können.
Ceylon-Zimt stammt dagegen vom Ceylon-Zimtbaum (Cinnamomum verum), der ursprünglich in Sri Lanka beheimatet ist. Er besitzt ein eher mildes, feineres Aroma und enthält gewöhnlich nur sehr geringe Mengen Cumarin.
Der typische Zimtgeschmack wird übrigens nicht durch Cumarin, sondern hauptsächlich durch einen anderen Inhaltsstoff geprägt: Zimtaldehyd. Dieser Aromastoff kommt in beiden Zimtarten vor. Ein ausgeprägter Zimtgeschmack bedeutet daher nicht zwangsläufig, dass ein Lebensmittel auch besonders viel Cumarin enthält.
Kann man die beiden Zimtarten beim Einkauf unterscheiden?
Bei gemahlenem Zimt ist eine Unterscheidung anhand des Aussehens praktisch nicht möglich. Auch der Geschmack liefert keinen zuverlässigen Hinweis auf die verwendete Zimtart. Wer gezielt Ceylon-Zimt kaufen möchte, sollte deshalb auf eine entsprechende Bezeichnung auf der Verpackung achten.
Bei Zimtstangen lässt sich der Unterschied dagegen meist gut erkennen. Cassia-Zimt besteht typischerweise aus einer relativ dicken, eingerollten Rindenschicht. Ceylon-Zimt setzt sich aus mehreren dünnen, ineinander gerollten Rindenlagen zusammen.
Abbildung 1 zeigt den optischen Unterschied zwischen den beiden Zimtarten.

Abbildung 1: Cassia-Zimt (links) besteht typischerweise aus einer dicken, eingerollten Rindenschicht. Ceylon-Zimt (rechts) besitzt zahlreiche dünne, ineinander gerollte Rindenschichten.
Welche Zimtart in fertig gekauftem Weihnachtsgebäck verwendet wurde, lässt sich für Verbraucher hingegen häufig nicht feststellen, denn in der Zutatenliste wird meist lediglich „Zimt“ angegeben.
Welche gesundheitlichen Wirkungen hat Cumarin?
Cumarin kann bei entsprechend hoher Aufnahme gesundheitsschädliche Wirkungen entfalten. Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Risikobewertung steht dabei insbesondere seine mögliche Wirkung auf die Leber. Wie empfindlich ein Mensch auf Cumarin reagiert, kann individuell unterschiedlich sein.
Was geschieht mit Cumarin im Körper?
Nach dem Verzehr wird Cumarin über den Verdauungstrakt aufgenommen und hauptsächlich in der Leber verstoffwechselt. Dort wandeln verschiedene Enzyme den Stoff in Abbauprodukte um, die anschließend überwiegend über den Urin ausgeschieden werden.
Eine Humanstudie des BfR zeigte, dass Cumarin aus Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln ähnlich gut vom Körper aufgenommen wird wie die isolierte chemische Substanz.
Beim Menschen erfolgt der Abbau von Cumarin größtenteils über die Bildung von 7-Hydroxycumarin. Daneben existieren weitere Stoffwechselwege, bei denen auch potenziell leberschädigende Zwischenprodukte entstehen können. Welche Mechanismen für die beim Menschen beobachteten Leberschädigungen verantwortlich sind, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt.
Was ist über die leberschädigende Wirkung von Cumarin bekannt?
Cumarin wurde seit den 1980er-Jahren in verschiedenen Ländern als Arzneistoff eingesetzt, insbesondere zur Behandlung von Lymphödemen (Schwellungen durch einen gestörten Lymphabfluss) und von Ödemen infolge einer chronischen Venenschwäche. Aus dieser medizinischen Anwendung, bei der deutlich höhere Cumarinmengen als beim üblichen Verzehr zimthaltiger Lebensmittel aufgenommen wurden, stammen wesentliche Erkenntnisse über seine mögliche schädigende Wirkung.
So traten bei einem kleinen Teil der behandelten Patienten während der Einnahme Leberschädigungen auf.
In leichteren Fällen zeigten sich erhöhte Leberenzymwerte im Blut, die auf eine Schädigung von Leberzellen hinweisen können. In schwereren Fällen kam es zu Leberentzündungen, die sich unter anderem durch eine Gelbsucht bemerkbar machten. Vereinzelt wurden auch lebensbedrohliche Verläufe dokumentiert.
Auffällig ist, dass nicht alle Menschen gleichermaßen empfindlich auf Cumarin reagieren. Warum manche Personen bereits bei vergleichsweise niedrigen Dosierungen Leberschädigungen entwickeln, während andere auch höhere Mengen ohne erkennbare Beeinträchtigungen vertragen, ist bislang nicht vollständig geklärt.
Die beobachteten Leberschädigungen bildeten sich nach dem Absetzen von Cumarin in der Mehrzahl der dokumentierten Fälle wieder zurück. Schwere, teilweise irreversible Verläufe zeigen jedoch, dass das leberschädigende Potenzial nicht unterschätzt werden darf.
Neben den Erkenntnissen aus der medizinischen Anwendung liegen einzelne Fallberichte über Leberschädigungen im Zusammenhang mit der Einnahme von Zimtpräparaten oder einem regelmäßigen erhöhten Zimtverzehr vor. Da teilweise weitere mögliche Einflussfaktoren bestanden und die aufgenommene Cumarinmenge nicht bekannt war, lässt sich daraus jedoch keine eindeutige ursächliche Rolle von Cumarin ableiten.
Ist Cumarin krebserregend?
In Tierversuchen wurde festgestellt, dass Cumarin bei Ratten und Mäusen nach langfristiger Verabreichung hoher Dosierungen Tumoren verursachen kann.
Solche Ergebnisse lassen sich jedoch nicht ohne Weiteres auf den Menschen übertragen. Ein wichtiger Grund dafür sind Unterschiede im Stoffwechsel zwischen den untersuchten Tierarten und dem Menschen.
Nach der wissenschaftlichen Bewertung des BfR gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass Cumarin beim Menschen Tumoren verursacht. Die verfügbaren Erkenntnisse sprechen zudem nicht für einen unmittelbar erbgutschädigenden Wirkmechanismus als Ursache der in Tierversuchen beobachteten Tumoren.
Für die gesundheitliche Risikobewertung von Cumarin in Lebensmitteln steht daher vor allem die mögliche leberschädigende Wirkung im Vordergrund.
Wie viel Cumarin gilt als gesundheitlich tolerierbar?
Ob Cumarin ein gesundheitliches Risiko darstellt, hängt wesentlich davon ab, welche Menge aufgenommen wird und über welchen Zeitraum dies geschieht. Um diese Frage wissenschaftlich zu bewerten, haben sich das BfR und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit den gesundheitlichen Wirkungen von Cumarin beschäftigt.
Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI)
Für Cumarin gilt eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge, der sogenannte TDI-Wert (Tolerable Daily Intake), von 0,1 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag.
Der TDI beschreibt die Menge eines Stoffes, die nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand über die gesamte Lebenszeit täglich aufgenommen werden kann, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Zur Ableitung eines solchen Wertes werden toxikologische Untersuchungen herangezogen. Dabei berücksichtigt man auch Unsicherheiten in der wissenschaftlichen Datenlage und Unterschiede in der Empfindlichkeit einzelner Menschen. Der für Cumarin festgelegte TDI soll deshalb auch besonders empfindliche Personen schützen.
Da sich der Wert auf das Körpergewicht bezieht, ergeben sich für Kinder und Erwachsene unterschiedliche tolerierbare Aufnahmemengen:
- Bei einem Kind mit 20 Kilogramm Körpergewicht entspricht der TDI 2,0 Milligramm Cumarin pro Tag.
- Bei einem Erwachsenen mit 70 Kilogramm Körpergewicht entspricht er 7,0 Milligramm Cumarin pro Tag.
Diese Mengen beziehen sich auf die gesamte tägliche Cumarinaufnahme und nicht nur auf die Aufnahme aus einzelnen Lebensmitteln.
Warum eine Überschreitung des TDI nicht automatisch gefährlich ist
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, den TDI als feste Grenze zwischen einer gesundheitlich unbedenklichen und einer gesundheitsschädlichen Aufnahme zu betrachten.
Tatsächlich handelt es sich jedoch nicht um einen Schwellenwert, bei dessen Überschreitung unmittelbar eine Schädigung eintritt. Der TDI ist vielmehr ein vorsorglich abgeleiteter Richtwert, der insbesondere für die Bewertung einer langfristigen Aufnahme von Bedeutung ist.
Deshalb muss zwischen einer gelegentlichen und einer über längere Zeit regelmäßig erhöhten Aufnahme unterschieden werden.
So kam die EFSA in ihrer wissenschaftlichen Bewertung aus dem Jahr 2008 zu dem Ergebnis, dass selbst eine Aufnahme bis zum Dreifachen des TDI über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen aus toxikologischer Sicht keinen Anlass zu gesundheitlichen Bedenken gibt. Berücksichtigt wurden dabei insbesondere die Erkenntnisse über das zeitliche Auftreten und die Rückbildung leberschädigender Wirkungen von Cumarin.
Gerade bei Weihnachtsgebäck ist diese Unterscheidung wichtig. Wer beispielsweise an einzelnen Tagen der Adventszeit etwas größere Mengen Zimtsterne isst und dadurch den TDI überschreitet, muss deshalb nicht automatisch mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen rechnen. Anders kann die Situation aussehen, wenn über mehrere Wochen täglich hohe Cumarinmengen aufgenommen werden. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob der TDI überschritten wird, sondern auch, wie deutlich und wie häufig dies geschieht. Dass Weihnachtsgebäck nur während einer begrenzten Zeit im Jahr gegessen wird, bedeutet allerdings nicht, dass in dieser Zeit beliebig hohe Cumarinmengen unbedenklich wären.
Weiterhin spielt auch die individuelle Empfindlichkeit bei der gesundheitlichen Bewertung eine Rolle.
Wie viel Cumarin steckt tatsächlich in Weihnachtsplätzchen?
Der Cumaringehalt von Weihnachtsgebäck kann erheblich schwanken. Entscheidend sind vor allem die verwendete Zimtart, die eingesetzte Zimtmenge und die Zusammensetzung des Gebäcks.
Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, wie viel Cumarin ein einzelner Zimtstern oder ein Lebkuchen enthält. Auch zwei äußerlich ähnliche Produkte können unterschiedliche Cumaringehalte aufweisen.
Was zeigen amtliche Lebensmitteluntersuchungen?
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht regelmäßig Weihnachtsgebäck auf seinen Cumaringehalt. Dabei werden unter anderem Zimtsterne aus handwerklicher Herstellung und dem Einzelhandel berücksichtigt.
Die Untersuchungsergebnisse der vergangenen Jahre zeigen, dass die geltenden Höchstgehalte bei den untersuchten Zimtsternen überwiegend eingehalten wurden.
Im Jahr 2025 untersuchte das LGL insgesamt 54 Zimtsternproben. Bei 53 Proben lag der Cumaringehalt im zulässigen Bereich beziehungsweise unterhalb der analytischen Nachweisgrenze. Lediglich eine Probe überschritt den einschlägigen Höchstgehalt von 50 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel.
Im Jahr 2024 wurde bei keiner der insgesamt 85 untersuchten Zimtsternproben eine entsprechende Überschreitung festgestellt. Auch die 16 im Jahr 2025 untersuchten Proben Gewürzspekulatius lagen unter dem jeweils einschlägigen Höchstgehalt.
Diese Ergebnisse zeigen, dass die geltenden Höchstgehalte in den untersuchten Produkten weitgehend eingehalten wurden. Allerdings lässt sich daraus noch nicht ableiten, wie viel Cumarin die einzelnen Produkte tatsächlich enthielten.
Außerdem handelt es sich bei den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht um eine repräsentative Erhebung sämtlicher in Deutschland erhältlicher Weihnachtsgebäcke.
Wie stark können die tatsächlichen Cumaringehalte schwanken?
Auch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass sich die Cumaringehalte in fertigem Weihnachtsgebäck erheblich unterscheiden können.
In einer 2017 veröffentlichten Studie wurden 14 saisonale Backwaren untersucht. In neun Produkten ließ sich Cumarin in Konzentrationen zwischen 1,45 und 39,4 Milligramm pro Kilogramm nachweisen. In fünf Produkten war kein Cumarin nachweisbar.
Die Ergebnisse verdeutlichen die erheblichen Unterschiede zwischen einzelnen Produkten. Aufgrund der geringen Probenzahl und des Alters der Untersuchung lassen sich daraus allerdings keine repräsentativen Aussagen über das heutige Weihnachtsgebäckangebot ableiten.
Was bedeutet das konkret für Kinder und Erwachsene?
Eine einfache Beispielrechnung verdeutlicht, wie die aufgenommene Cumarinmenge vom Gehalt des Gebäcks und der verzehrten Portion abhängt.
Nehmen wir an, ein Zimtgebäck enthält 50 Milligramm Cumarin pro Kilogramm. Dieser Wert entspricht dem in der EU-Aromenverordnung festgelegten Höchstgehalt für bestimmte „traditionelle oder saisonale Backwaren mit entsprechender Zimtkennzeichnung“.
Bei einem solchen Cumaringehalt ergeben sich folgende Verzehrmengen, bei denen die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge rechnerisch erreicht wird:
| Körpergewicht | TDI pro Tag | Entsprechende Gebäckmenge |
| Kind mit 20 kg | 2,0 mg Cumarin | 40 g |
| Erwachsener mit 70 kg | 7,0 mg Cumarin | 140 g |
Ein Kind mit 20 Kilogramm Körpergewicht würde unter diesen Voraussetzungen bereits mit 40 Gramm Gebäck den TDI ausschöpfen. Ein Erwachsener mit 70 Kilogramm Körpergewicht müsste dafür 140 Gramm desselben Gebäcks verzehren.
Die Berechnung veranschaulicht, warum Kinder aufgrund ihres geringeren Körpergewichts bei gleicher Verzehrmenge vergleichsweise mehr Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht aufnehmen.
Allerdings handelt es sich hierbei ausdrücklich um ein Rechenbeispiel und nicht um typische oder durchschnittliche Cumaringehalte von Weihnachtsplätzchen. Enthält das Gebäck weniger Cumarin, wird der TDI erst bei entsprechend größeren Verzehrmengen erreicht.
Darüber hinaus bezieht sich der TDI auf die gesamte Cumarinaufnahme. Werden am selben Tag weitere cumarinhaltige Lebensmittel verzehrt, müssen deren Beiträge bei einer vollständigen Expositionsabschätzung ebenfalls berücksichtigt werden.
Die angegebenen Gebäckmengen sind deshalb auch nicht als feste Verzehrgrenzen zu verstehen. Wie im vorherigen Kapitel erläutert, bedeutet eine gelegentliche Ausschöpfung oder Überschreitung des TDI nicht automatisch, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Welche gesetzlichen Höchstgehalte gelten für Cumarin?
Um die Aufnahme von Cumarin über Lebensmittel zu begrenzen, hat die Europäische Union für verschiedene Lebensmittelgruppen Höchstgehalte festgelegt. Diese sind in der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008, der sogenannten EU-Aromenverordnung, geregelt.
Dabei wird zwischen Cumarin als isolierter chemischer Substanz und seinem natürlichen Vorkommen in Pflanzen unterschieden. Während Cumarin als Reinstoff Lebensmitteln nicht zugesetzt werden darf, ist die Verwendung cumarinhaltiger Zutaten wie Zimt grundsätzlich erlaubt. Für bestimmte daraus hergestellte Lebensmittel gelten jedoch verbindliche Höchstgehalte.
Welche Cumaringehalte sind in Weihnachtsgebäck erlaubt?
Für traditionelle oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt in der Kennzeichnung angegeben ist, beträgt der gesetzliche Höchstgehalt 50 Milligramm Cumarin pro Kilogramm Lebensmittel. Dazu gehören beispielsweise entsprechend gekennzeichnete Zimtsterne.
Für andere feine Backwaren gilt dagegen ein Höchstgehalt von 15 Milligramm pro Kilogramm.
Auch für weitere Lebensmittelgruppen wurden entsprechende Höchstgehalte festgelegt. So dürfen Frühstücksgetreideerzeugnisse einschließlich Müsli höchstens 20 Milligramm Cumarin pro Kilogramm enthalten, während für Dessertspeisen ein Wert von 5 Milligramm pro Kilogramm gilt.
Für Zimt als Gewürz selbst existiert dagegen kein spezifischer gesetzlicher Cumarin-Höchstgehalt. Das betrifft sowohl gemahlenen Zimt als auch Zimtstangen.
Warum sind gesetzliche Höchstgehalte und der TDI nicht dasselbe?
Die gesetzlichen Höchstgehalte beziehen sich auf die Konzentration von Cumarin in bestimmten Lebensmitteln. Der TDI beschreibt dagegen die gesundheitlich tolerierbare tägliche Aufnahmemenge pro Kilogramm Körpergewicht.
Ein Lebensmittel kann deshalb den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und trotzdem bei einem entsprechend hohen Verzehr zur Überschreitung des TDI beitragen.
Umgekehrt bedeutet eine Überschreitung des gesetzlichen Höchstgehalts nicht automatisch, dass durch den Verzehr des betreffenden Lebensmittels bereits eine Gesundheitsschädigung zu erwarten ist.
Die gesetzlichen Höchstgehalte dienen somit der Begrenzung der Cumarinaufnahme über Lebensmittel. Für die Beurteilung des individuellen gesundheitlichen Risikos sind jedoch zusätzlich die tatsächlich aufgenommene Menge, das Körpergewicht und die Dauer der Aufnahme entscheidend.
Was bedeutet das für den Genuss von Weihnachtsplätzchen?
Nach all den Informationen über Cumaringehalte, gesundheitliche Wirkungen und gesetzliche Höchstwerte kommen wir nun zu einer ganz praktischen Frage: Kann man Zimtsterne, Lebkuchen und andere Weihnachtsplätzchen weiterhin ohne größere Bedenken genießen?
Sind gelegentlich gegessene Zimtsterne gesundheitlich bedenklich?
Die erfreuliche Antwort ist: Wer in der Adventszeit gelegentlich Zimtsterne oder anderes zimthaltiges Weihnachtsgebäck in üblichen Mengen isst, muss sich deswegen nicht grundsätzlich Sorgen machen. Nach der Risikobewertung des BfR ist bei einem maßvollen Verzehr nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Cumarin zu rechnen.
Anders zu bewerten ist der regelmäßige Verzehr größerer Mengen cumarinreicher Lebensmittel, besonders wenn dadurch über längere Zeit hohe Cumarinmengen aufgenommen werden.
Jedoch verdienen Kinder besondere Aufmerksamkeit. Denn wie wir gesehen haben, erreichen sie aufgrund ihres geringeren Körpergewichts bei gleicher Cumarinaufnahme den TDI früher als Erwachsene. Das bedeutet jedoch nicht, dass Kinder grundsätzlich auf Zimtsterne oder anderes zimthaltiges Weihnachtsgebäck verzichten müssten. Auch hier kommt es auf die Menge und Häufigkeit des Verzehrs an.
Worauf sollte man beim Kauf von Weihnachtsgebäck achten?
Bei fertig gekauftem Weihnachtsgebäck lässt sich der Cumaringehalt normalerweise nicht anhand der Verpackung bestimmen.
Die Zutatenliste gibt zwar Auskunft darüber, ob Zimt enthalten ist. Welche Zimtart verwendet wurde, muss jedoch nicht gesondert angegeben werden. Auch die eingesetzte Zimtmenge und der daraus resultierende Cumaringehalt lassen sich daraus meist nicht zuverlässig ableiten.
Manche Hersteller geben freiwillig an, dass sie Ceylon-Zimt verwenden. Eine solche Information kann für Verbraucher hilfreich sein, da diese Zimtart gewöhnlich nur geringe Mengen Cumarin enthält.
Bei Produkten ohne entsprechende Angabe ist dagegen keine verlässliche Einschätzung des Cumaringehalts möglich. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird jedoch im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert.
Wie lässt sich die Cumarinaufnahme beim Selberbacken reduzieren?
Wer Weihnachtsplätzchen selbst backt, kann die Cumarinaufnahme vor allem durch die Wahl der Zimtsorte beeinflussen.
Besonders einfach gelingt dies mit Ceylon-Zimt. Da er normalerweise erheblich weniger Cumarin enthält als Cassia-Zimt, lässt sich die Aufnahme bei vergleichbarer Verwendung deutlich reduzieren.
Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn häufig größere Mengen Zimt verwendet werden oder regelmäßig für Kinder gebacken wird. Auch bei anderen zimthaltigen Speisen, beispielsweise Milchreis, Porridge oder selbst zubereiteten Müslimischungen, kann die Verwendung von Ceylon-Zimt von Vorteil sein.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, Zimt bewusst zu dosieren und insbesondere Cassia-Zimt nicht über längere Zeit regelmäßig in größeren Mengen zu verzehren.
Das Wichtigste in Kürze: Genuss mit Augenmaß
- Cumarin ist ein natürlicher Pflanzeninhaltsstoff, der vor allem über zimthaltige Lebensmittel wie Zimtsterne und Lebkuchen aufgenommen wird.
- Gesundheitliche Risiken: Cumarin kann bei entsprechend hoher Aufnahme die Leber schädigen. Entscheidend sind insbesondere die aufgenommene Menge, die Dauer der Aufnahme und die individuelle Empfindlichkeit.
- Tolerierbare Aufnahmemenge: Der TDI beträgt 0,1 mg Cumarin pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Eine gelegentliche Überschreitung bedeutet jedoch nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung.
- Cassia-Zimt enthält meist deutlich mehr Cumarin als Ceylon-Zimt. Die tatsächlichen Gehalte können jedoch erheblich schwanken.
- Für den Alltag: Der gelegentliche Genuss von Weihnachtsplätzchen in der Adventszeit in üblichen Mengen gilt als unbedenklich. Bei einem regelmäßigen Verzehr größerer Mengen ist dagegen mehr Zurückhaltung angebracht, insbesondere bei Kindern. Wer häufig selbst mit Zimt backt, kann durch die Verwendung von Ceylon-Zimt die Cumarinaufnahme deutlich reduzieren. Auf den Genuss von Weihnachtsplätzchen muss deshalb niemand grundsätzlich verzichten.
Quellen
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- Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). Zimt ist nicht gleich Zimt.