Was bedeuten E-Nummern?

Wer beim Einkaufen einen Blick auf die Zutatenliste wirft, stößt häufig auf Bezeichnungen wie E 210, E 330 oder E 621. Für viele Verbraucher wirken diese Nummern zunächst rätselhaft. Nicht selten entsteht sogar der Eindruck, dass sich dahinter künstliche oder besonders bedenkliche Stoffe verbergen. Tatsächlich sind E-Nummern jedoch in erster Linie ein Kennzeichnungssystem, das die eindeutige Identifizierung von Lebensmittelzusatzstoffen erleichtert.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was E-Nummern sind, wie sie vergeben werden, welche Bedeutung die verschiedenen Nummernbereiche haben und warum eine E-Nummer allein keinerlei Aussage über die Sicherheit eines Zusatzstoffes zulässt.

Grundlegende Informationen über Zusatzstoffe finden Sie in folgendem Beitrag: Was sind Lebensmittelzusatzstoffe?

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, warum Zusatzstoffe überhaupt eingesetzt werden, empfehle ich Ihnen den Artikel „Weshalb werden Zusatzstoffe eingesetzt?„.

Was ist eine E-Nummer?

Eine E-Nummer ist eine einheitliche Kennzeichnung für zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe innerhalb der Europäischen Union.

Das „E“ steht dabei für „Europa“ (und nicht, wie häufig auf Social Media zu lesen, für „essbar“). Jeder Zusatzstoff, der ein gesetzlich geregeltes Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat und innerhalb der Europäischen Union verwendet werden darf, erhält eine eindeutige Nummer. Dadurch kann derselbe Stoff unabhängig von Sprache oder Handelsbezeichnung eindeutig identifiziert werden.

So steht beispielsweise

  • E 211 für Natriumbenzoat
  • E 300 für Ascorbinsäure (Vitamin C),
  • E 440 für Pektin,
  • E 621 für Mononatriumglutamat.

Die E-Nummer dient somit nicht dazu, einen Stoff zu verschleiern, sondern vielmehr dazu, ihn eindeutig zu kennzeichnen.

Warum gibt es E-Nummern?

Die Einführung eines europaweit einheitlichen Kennzeichnungssystems hat mehrere Vorteile.

Zum einen erleichtert es die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Viele Zusatzstoffe besitzen lange chemische oder wissenschaftliche Bezeichnungen, die auf Verpackungen viel Platz beanspruchen würden. Eine kurze Nummer ist häufig übersichtlicher.

Zum anderen sorgt die einheitliche Kennzeichnung dafür, dass derselbe Stoff in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eindeutig bezeichnet wird. Während sich chemische Namen zwischen verschiedenen Sprachen unterscheiden können, bleibt die E-Nummer überall gleich.

Nicht zuletzt vereinfacht das System auch die wissenschaftliche Kommunikation und die gesetzliche Überwachung von Lebensmittelzusatzstoffen.

Wie werden E-Nummern vergeben?

E-Nummern werden nicht beliebig vergeben. Voraussetzung ist, dass ein Zusatzstoff innerhalb der Europäischen Union zugelassen wurde.

Bevor ein Stoff eine E-Nummer erhält, wird er im Rahmen eines gesetzlich geregelten Zulassungsverfahrens wissenschaftlich bewertet. Dabei wird unter anderem geprüft,

  • ob der Stoff unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen gesundheitlich unbedenklich ist,
  • ob ein technologischer Bedarf besteht,
  • ob der Einsatz die Verbraucher nicht irreführt.

Erst nach erfolgreicher Bewertung wird der Stoff in die europäische Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe aufgenommen und erhält eine entsprechende E-Nummer.

Eine E-Nummer ist daher kein Hinweis auf einen „chemischen Stoff“, sondern vielmehr ein Zeichen dafür, dass der betreffende Zusatzstoff für bestimmte Anwendungen zugelassen wurde.

Was bedeuten die verschiedenen Nummernbereiche?

Die E-Nummern sind nicht zufällig vergeben. Die Nummernbereiche sind historisch gewachsen und umfassen überwiegend Zusatzstoffe mit ähnlichen technologischen Funktionen. Sie dienen daher vor allem der Orientierung. Die Übergänge sind jedoch nicht immer eindeutig, da einzelne Zusatzstoffe mehrere technologische Funktionen erfüllen können und sich deshalb nicht immer einer einzigen Stoffgruppe zuordnen lassen.

Die wichtigsten Gruppen sind:

Übersicht der E-Nummern-Gruppen mit Funktionen, technologischer Wirkung und typischen Beispielen.

Abbildung 1: Übersicht der E-Nummern-Gruppen nach technologischer Funktion.

Wie müssen E-Nummern gekennzeichnet werden?

Zusatzstoffe müssen verpflichtend in der Zutatenliste eines Lebensmittels angegeben werden.

Dabei gibt es grundsätzlich zwei zulässige Möglichkeiten:

  • die Funktionsklasse zusammen mit der E-Nummer
  • oder die Funktionsklasse zusammen mit dem vollständigen Stoffnamen.

Beispiele:

  • Antioxidationsmittel: E 300
  • Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure

Beide Kennzeichnungen sind gesetzlich gleichwertig.

Viele Hersteller verwenden bewusst den ausgeschriebenen Stoffnamen, da sie E-Nummern auf dem Etikett vermeiden möchten. Andere nutzen die E-Nummer, um Platz auf der Verpackung zu sparen oder eine international einheitliche Kennzeichnung zu ermöglichen.

Bedeutet eine E-Nummer, dass ein Stoff künstlich ist?

Nein.

Eine der häufigsten Fehlvorstellungen besteht darin, dass E-Nummern ausschließlich künstlich hergestellte Stoffe kennzeichnen würden. Tatsächlich sagt eine E-Nummer jedoch nichts über die Herkunft eines Zusatzstoffes aus.

So tragen beispielsweise auch zahlreiche Stoffe eine E-Nummer, die natürlich vorkommen oder aus natürlichen Rohstoffen gewonnen werden können.

Dazu gehören unter anderem:

  • E 300 – Ascorbinsäure (Vitamin C)
  • E 322 – Lecithin
  • E 330 – Citronensäure
  • E 406 – Agar-Agar
  • E 440 – Pektin

Umgekehrt besitzen selbstverständlich auch synthetisch hergestellte Zusatzstoffe eine E-Nummer, sofern sie zugelassen sind.

Die E-Nummer beschreibt also ausschließlich den Zulassungsstatus eines Zusatzstoffes innerhalb der Europäischen Union – nicht seine Herkunft.

Die häufigsten Mythen über E-Nummern

Rund um E-Nummern kursieren zahlreiche Missverständnisse, von denen ich hier ein paar kurz behandeln möchte. Ich mache dies nicht, weil ich ein Verfechter von Zusatzstoffen bin oder diese verteidigen oder verharmlosen möchte, sondern weil es mir wichtig ist, dass Sie die wissenschaftlichen Fakten kennen und sich somit eine fundierte und informierte eigene Meinung zu diesem Thema bilden können.

Mythos 1: Alle E-Nummern sind künstliche Chemikalien.

Diese Aussage ist nicht richtig. Zwar trifft dies auf eine Reihe von Substanzen durchaus zu, jedoch stehen auch viele E-Nummern für Stoffe, die natürlich vorkommen oder aus natürlichen Rohstoffen gewonnen werden können. Falls Ihnen die Unterscheidung zwischen „natürlichem“ und „künstlichem“ Zusatzstoff für Ihre Kaufentscheidung wichtig ist, dann lohnt es sich, hier genauer und differenzierter hinzuschauen.

Mythos 2: Produkte ohne E-Nummern enthalten keine Zusatzstoffe.

Nicht unbedingt. Zusatzstoffe dürfen auch mit ihrem ausgeschriebenen Stoffnamen gekennzeichnet werden. Ein Produkt, dessen Zutatenliste keine E-Nummern enthält, kann daher dennoch Zusatzstoffe enthalten. Falls Sie Zusatzstoffe vermeiden möchten, sollten Sie auf der Zutatenliste nach entsprechenden Zusatzstoff-Funktionsgruppen-Bezeichnungen wie etwa „Konservierungsstoff“, „Süßstoff“, „Emulgator“, etc. Ausschau halten.

Mythos 3: Je mehr E-Nummern ein Lebensmittel enthält, desto ungesünder ist es.

Auch diese Schlussfolgerung ist nicht zwingend möglich. Die Anzahl der verwendeten Zusatzstoffe erlaubt pauschal keine Aussage über die gesundheitliche Qualität eines Lebensmittels. Entscheidend ist vielmehr, welche Stoffe enthalten sind, in welchen Mengen sie verwendet werden sowie die generelle Zusammensetzung des Lebensmittels selbst. Häufig lässt jedoch eine größere Anzahl an Zusatzstoffen in der Zutatenliste auf ein hochverarbeitetes Lebensmittel schließen.

Mythos 4: Alle E-Nummern sind gesundheitlich bedenklich.

Diese Aussage ist ebenfalls nicht zutreffend. Eine E-Nummer bedeutet zunächst lediglich, dass der betreffende Stoff für bestimmte Anwendungen zugelassen wurde. Dennoch werden einzelne Zusatzstoffe im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig erneut diskutiert und bewertet. Somit lohnt sich auch hier eine differenziertere Betrachtungsweise anstatt einer pauschalen Beurteilung aller E-Nummern. Wenn Sie E-Nummern richtig einordnen möchten, sollten Sie daher nicht allein das Vorhandensein der E-Nummer selbst bewerten, sondern den jeweiligen Stoff sowie seine Funktion im Lebensmittel betrachten.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzliche Grundlagen

  • Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe.
  • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV).
  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).

Wissenschaftliche Fachquellen

Weiterführende Informationen

Wenn Sie sich intensiver mit der wissenschaftlichen Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen beschäftigen möchte, finden Sie bei den folgenden Institutionen weiterführende Informationen:

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